Kredit-Terminologien  

Arbeitgeberdarlehen - der Begriff

Darlehen des Arbeitgebers an Betriebsangehörige zu im Regelfall deutlich vergünstigten Bedingungen werden als Arbeitgeberdarlehen bezeichnet. Ein häufiges Einsatzgebiet ist in diesem Zusammenhang die Förderung des Erwerbs von Wohneigentum. Die finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers für Betriebsangehörige bietet für den Kreditnehmer den Vorteil, dass mit besonders günstigen Kreditkonditionen - also einem sehr attraktiven effektiven Jahreszins - gerechnet werden kann, da der Arbeitgeber im Bereich der Darlehensgewährung nicht primär gewinnorientiert arbeiten muss. Vielmehr ist das Ziel eine stärkere Mitarbeiterbindung und eine verbesserte Motivation.

Steuerlich sieht die Sache beim Arbeitgeberdarlehen so aus, dass der Darlehensnehmer den ihm durch die Vergünstigungen entstehenden "Gewinn" unter bestimmten Umständen als "Geldwerten Vorteil" versteuern muss. Hier ist die Sachlage etwas unklar und allgemeine Aussagen lassen sich kaum treffen. Ob im konkreten Einzelfall das Finanzamt Anspruch auf den entstehenden Gewinn hat, kann Ihnen am besten Ihr Steuerberater sagen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Kredit Glossar

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