Arbeitgeberdarlehen - der Begriff
Darlehen des Arbeitgebers an Betriebsangehörige zu im
Regelfall deutlich vergünstigten Bedingungen werden als Arbeitgeberdarlehen
bezeichnet. Ein häufiges Einsatzgebiet ist in diesem Zusammenhang die Förderung
des Erwerbs von Wohneigentum. Die finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers für
Betriebsangehörige bietet für den Kreditnehmer den Vorteil, dass mit besonders
günstigen Kreditkonditionen - also einem sehr attraktiven
effektiven Jahreszins - gerechnet werden kann, da der Arbeitgeber im Bereich
der Darlehensgewährung nicht primär gewinnorientiert arbeiten muss. Vielmehr ist
das Ziel eine stärkere Mitarbeiterbindung und eine verbesserte Motivation.
Steuerlich sieht die Sache beim Arbeitgeberdarlehen so aus,
dass der Darlehensnehmer den ihm durch die Vergünstigungen entstehenden "Gewinn"
unter bestimmten Umständen als "Geldwerten Vorteil" versteuern muss.
Hier ist die Sachlage etwas unklar und allgemeine Aussagen lassen sich kaum
treffen. Ob im
konkreten Einzelfall das Finanzamt Anspruch auf den entstehenden Gewinn hat, kann Ihnen am besten Ihr Steuerberater sagen.
Kredit Glossar

|