Kredit-Terminologien  

Aufwendungsdarlehen - der Begriff

Wenn von einem Aufwendungsdarlehen gesprochen wird, so sind damit besonders zinsgünstige Darlehen oder teilweise auch Bürgschaften der öffentlichen Hand zur Förderung des privaten Wohnungsbaus gemeint.

Die Möglichkeit, ein derartiges Aufwendungsdarlehen zu erhalten, ist jedoch an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden. Besonders eng gefasst sind hier die für die Beantragung maßgeblichen Einkommensgrenzen, da mit dieser Finanzierungsvariante vor allem Familien geholfen werden soll, die es in vielen Fällen sehr schwer haben, eine günstige Finanzierung zu erhalten. Qualifizierte Auskunft bei Einzelfragen erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen.

Neben Aufwendungsdarlehen gibt es noch weitere Varianten der staatlichen Wohnbauförderung. Zu nennen wären in diesem Zusammenhang beispielsweise sog. Aufwendungszuschüsse (laufende Zuschüsse) oder steuerliche Vergünstigungen unterschiedlichster Art. Die angebotenen Varianten ändern sich relativ häufig, gleiches gilt für die damit verbundenen Darlehensbedingungen. Eine eingehende Beratung bei einem Fachmann gilt daher als unverzichtbar.

 

 

 

 

 

 

 

 


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