Aufwendungsdarlehen - der Begriff
Wenn von einem Aufwendungsdarlehen gesprochen wird, so sind
damit besonders zinsgünstige Darlehen oder teilweise auch Bürgschaften der
öffentlichen Hand zur Förderung des privaten Wohnungsbaus gemeint.
Die Möglichkeit, ein derartiges Aufwendungsdarlehen zu
erhalten, ist jedoch an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden. Besonders eng
gefasst sind hier die für die Beantragung maßgeblichen
Einkommensgrenzen, da mit
dieser Finanzierungsvariante vor allem Familien geholfen werden soll, die es in
vielen Fällen sehr schwer haben, eine günstige Finanzierung zu erhalten.
Qualifizierte Auskunft bei Einzelfragen erteilen die örtlichen Ämter für
Wohnungswesen.
Neben Aufwendungsdarlehen gibt es noch weitere Varianten der staatlichen Wohnbauförderung.
Zu nennen wären in diesem Zusammenhang beispielsweise sog. Aufwendungszuschüsse
(laufende Zuschüsse) oder steuerliche
Vergünstigungen unterschiedlichster Art. Die angebotenen Varianten ändern sich
relativ häufig, gleiches gilt für die damit verbundenen
Darlehensbedingungen. Eine
eingehende Beratung bei einem Fachmann gilt daher als unverzichtbar.
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