Bereitstellungszinsen - der Begriff
Wenn ein Kredit zugesagt und für den Kreditnehmer
bereitgestellt ist, dieser ihn jedoch (noch) nicht abruft, so werden für diesen
Zeitraum Bereitstellungszinsen fällig. Der Darlehensnehmer muss also auch dann
Zinsen zahlen, wenn er den Kreditbetrag (noch) nicht benötigt. Wie hoch diese
sind hängt von den individuellen
Darlehensbedingungen ab.
Der offensichtliche Grund hierfür besteht schlicht und
einfach darin,
dass das Kapital dem Kreditinstitut nicht mehr für anderweitige Einsatzzwecke
zur Verfügung steht, da es ja für den Kreditnehmer bereitgestellt wurde.
Die Kreditbank muss täglich damit rechnen, dass der Kunde den Kreditbetrag
abruft und kann dieses Kapital nur sehr kurzfristig binden.
Die Gründe dafür, ein zugesagtes Darlehen nicht sofort
abzurufen, können in diesem Zusammenhang vielfältig sein. Zu denken wäre
beispielsweise an auftretende Verzögerungen beim beabsichtigten Verwendungszweck
der Kreditbeantragung, Schwierigkeiten bei der geplanten Darlehensumschuldung
etc.
Kredit Glossar

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