Bürgschaft - der Begriff
Im Kreditbereich von großer Bedeutung ist das Thema
Bürgschaft. Wenn die individuelle Bonität des Kreditinteressenten nicht
ausreicht, so verlangen die meisten Kreditinstitute entsprechende Bürgschaften.
Der Bürge steht in diesem Falle für die sich aus dem Darlehensgeschäft
ergebenden Verpflichtungen des Kreditnehmers ein.
In aller Regel wird eine selbstschuldnerische Bürgschaft
verlangt, bei welcher der Kreditgeber den Bürgen in Anspruch nehmen kann, ohne
dass die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers feststehen muss. Dies verbessert
die Ausgangssituation des Darlehensgebers natürlich beträchtlich, da er für die
Inanspruchnahme des Bürgen nicht den Umweg über den Nachweis der
Zahlungsunfähigkeit gehen muss. Eine weitere Möglichkeit der Kreditabsicherung
stellt die Hinzunahme eines zweiten Kreditnehmers dar. Dies ist insbesondere
dann sinnvoll, wenn der
Darlehensgesamtbetrag relativ hoch ist.
Die Bedeutung von selbstschuldnerischen Bürgschaften ist im
Bereich normaler Ratenkredite nach wie vor sehr groß. Bei schufafreien Krediten
sichert sich die Schweizer Bank lediglich über das Arbeitseinkommen ab. Eine
Kreditbürgschaft ist hier nicht erforderlich.
Kredit Glossar
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