Darlehen - der Begriff
Unter dem Begriff Darlehen versteht man einen
schuldrechtlichen Vertrag, durch welchen der Darlehensgeber dem
Darlehnsnehmer Geld oder anderweitige
vertretbare Sachen für eine bestimmte Zeit zum Gebrauch überlässt. Handelt es
sich nicht um einen Geldkredit, so wird auch von einem Sachdarlehen gesprochen.
Bei Darlehensfälligkeit muss der Nennbetrag der Darlehensschuld zurückgewährt
worden sein. Im Regelfall muss neben der Rückgewährung der Darlehensschuld auch
eine Entschädigung für die Gebrauchsüberlassung geleistet werden
("Kreditzinsen").
Relativ schwierig ist die Abgrenzung der oft synonym
verwendeten Begriffe Darlehn und Kredit. In der Praxis hat es sich mittlerweile
durchgesetzt, Kredite längerer Laufzeit als
Darlehn zu bezeichnen. Für diese Praxis gibt es allerdings keine hinreichende
Notwendigkeit, weshalb beide Begriffe im Rahmen unseres Portals gleichwertig
eingesetzt werden.
Auch im Bereich der Kreditvermittlung ohne Bonitätsprüfung
werden die Terminologien Darlehen ohne Schufaauskunft und Kredit ohne Schufaauskunft synonym
angewendet. Auch das allgemeine Sprachgefühl der meisten Deutschen stuft die
Begriffe als gleichbedeutend ein.
Kredit Glossar
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