Kredit-Terminologien  

Darlehensgeber - der Begriff

Darlehengeber sind der grundsätzlichen Definition nach alle Banken und Kreditinstitute, welche Darlehen gegen Zahlung von Kreditzinsen vergeben.

Allgemeiner gefasst kann als Darlehensgeber jede beliebige natürliche oder juristische Person fungieren, wenn sie ein Darlehen einer weiteren natürlichen oder juristischen Person zur Verfügung stellt. Der Gewährung des Darlehens geht bei allen Kreditbanken die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragsteller voraus. Bei Bestätigung der Bonität kommt es zur Auszahlung des Darlehens.

Im Gegensatz zu den erwähnten Bankinstituten sind die zahlreichen im Internet oder auch in der "reellen" Welt tätigen Kreditvermittlungen keine Darlehensgeber, da sie selbst keine Darlehen gewähren, sondern lediglich die Kontakte zwischen Kreditinteressent und -anbieter herstellen und bei erfolgreicher Vermittlung hierfür eine Provision kassieren.

 

 

 

 

 

 

 

 


Kredit Glossar

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