Darlehensgeber - der Begriff
Darlehengeber sind der grundsätzlichen Definition nach alle Banken und Kreditinstitute, welche
Darlehen gegen Zahlung von Kreditzinsen vergeben.
Allgemeiner gefasst kann als Darlehensgeber jede beliebige
natürliche oder juristische Person fungieren, wenn sie ein Darlehen einer
weiteren natürlichen oder juristischen Person zur Verfügung stellt. Der Gewährung
des Darlehens geht bei allen Kreditbanken die Prüfung der Kreditwürdigkeit des
Antragsteller voraus. Bei Bestätigung der Bonität kommt es zur Auszahlung des
Darlehens.
Im Gegensatz zu den erwähnten Bankinstituten sind die
zahlreichen im Internet oder auch in der "reellen" Welt tätigen
Kreditvermittlungen keine Darlehensgeber, da sie selbst keine Darlehen gewähren,
sondern lediglich die Kontakte zwischen Kreditinteressent und -anbieter
herstellen und bei erfolgreicher Vermittlung hierfür eine Provision kassieren.
Kredit Glossar

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