Darlehensnehmer - der Begriff
Wer ein Darlehen aufnimmt und den Kredit ausbezahlt bekommt,
wird gemeinhin als Darlehennehmer bezeichnet. Damit handelt es sich um den
direkten Vertragspartner des Darlehensgebers. Für diesen Vertrag gelten die
allgemeinen Vorschriften des Kreditrechts und des Kreditwesengesetzes.
Entsprechend den konkreten Darlehensbedingungen muss der Darlehennehmer
für die vertragsgemäße Erfüllung des Darlehensgeschäftes einstehen. Anzumerken
ist, dass der Darlehensnehmer sowohl eine natürliche als auch eine juristische
Person sein kann. Dies bedeutet, dass nicht nur Privatpersonen, sondern auch
Unternehmen oder staatliche Organisationen Kredite aufnehmen können. Auch eine
Beschränkung auf einen einzigen Kreditnehmer besteht nicht - gerade im
Privatkreditbereich sowie bei Kreditanfragen schlechterer wirtschaftlicher
Ausgangssituation wie beispielsweise bei einer
negativen Schufa Auskunft wirkt sich die Hinzunahme eines zweiten Antragstellers oft
positiv aus.
Kredit Glossar

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