Kredit-Terminologien  

Darlehensnehmer - der Begriff

Wer ein Darlehen aufnimmt und den Kredit ausbezahlt bekommt, wird gemeinhin als Darlehennehmer bezeichnet. Damit handelt es sich um den direkten Vertragspartner des Darlehensgebers. Für diesen Vertrag gelten die allgemeinen Vorschriften des Kreditrechts und des Kreditwesengesetzes.

Entsprechend den konkreten Darlehensbedingungen muss der Darlehennehmer für die vertragsgemäße Erfüllung des Darlehensgeschäftes einstehen. Anzumerken ist, dass der Darlehensnehmer sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein kann. Dies bedeutet, dass nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen oder staatliche Organisationen Kredite aufnehmen können. Auch eine Beschränkung auf einen einzigen Kreditnehmer besteht nicht - gerade im Privatkreditbereich sowie bei Kreditanfragen schlechterer wirtschaftlicher Ausgangssituation wie beispielsweise bei einer negativen Schufa Auskunft wirkt sich die Hinzunahme eines zweiten Antragstellers oft positiv aus.

 

 

 

 

 

 

 

 


Kredit Glossar

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