Kredit-Terminologien  

Effektiver Jahreszins - der Begriff

Die häufigste Variable, welche im allgemeinen benannt wird, um beurteilen zu können, ob ein Kreditangebot günstig ist oder nicht, ist der sog. effektive Jahreszins, kurz auch als Effektivzins bezeichnet. Er gibt die aus der Kreditaufnahme entstehende Belastung an, ausgedrückt durch einen Prozentsatz vom Netto-Darlehensbetrag, und muss in der Bundesrepublik Deutschland von allen Kreditbanken und Kreditvermittlungen angegeben werden.

Im Gegensatz zum Nominalzins müssen beim Effektivzins auch alle evtl. anfallenden Bearbeitungsgebühren (Courtage), Nebenkosten etc. berücksichtigt werden. Rechnerisch ergibt sich der effektive Jahreszins aufgrund folgender mathematischer Formel: (Nominalzinssatz pro Monat x Kreditlaufzeit in Monaten + Bearbeitungsgebühren in % x 12) / (Kreditlaufzeit in Monaten + 1).

An dieser Stelle sei auf eine den meisten Darlehensinteressenten nicht unbedingt bewusste Besonderheit im Zusammenhang mit der Tilgung und Verzinsung von Darlehen hingewiesen: Obwohl Tilgungs- und Zinszahlungen in der Regel monatlich fällig sind vermindern viele Kreditinstitute die Restschuld nicht monatlich, sondern in größeren Abständen. Dies bedeutet, dass der Kunde Zinsen zahlt für bereits getilgte Kreditanteile. Diese durchaus gängige Praxis führt zu einer größeren Schwere zwischen effektivem und nominalem Jahreszins.

 

 

 

 

 

 

 

 


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