Effektiver Jahreszins - der Begriff
Die häufigste Variable, welche im allgemeinen benannt wird,
um beurteilen zu können, ob ein Kreditangebot günstig ist oder nicht, ist der
sog. effektive Jahreszins, kurz auch als Effektivzins bezeichnet. Er gibt die
aus der Kreditaufnahme entstehende Belastung an, ausgedrückt durch einen
Prozentsatz vom Netto-Darlehensbetrag, und muss in der Bundesrepublik
Deutschland von allen Kreditbanken und
Kreditvermittlungen angegeben werden.
Im Gegensatz zum Nominalzins müssen beim Effektivzins auch
alle evtl. anfallenden Bearbeitungsgebühren (Courtage), Nebenkosten etc. berücksichtigt
werden. Rechnerisch ergibt sich der effektive Jahreszins aufgrund folgender
mathematischer Formel: (Nominalzinssatz pro Monat x Kreditlaufzeit in Monaten +
Bearbeitungsgebühren in % x 12) / (Kreditlaufzeit in Monaten + 1).
An dieser Stelle sei auf eine den meisten
Darlehensinteressenten nicht unbedingt bewusste Besonderheit im Zusammenhang mit
der Tilgung und Verzinsung von Darlehen hingewiesen: Obwohl Tilgungs- und
Zinszahlungen in der Regel monatlich fällig sind vermindern viele
Kreditinstitute die Restschuld nicht monatlich, sondern in größeren Abständen.
Dies bedeutet, dass der Kunde Zinsen zahlt für bereits getilgte Kreditanteile.
Diese durchaus gängige Praxis führt zu einer größeren Schwere zwischen
effektivem und nominalem Jahreszins.
Kredit Glossar

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