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Hypothekendarlehen - der Begriff
Hypothekendarlehen gehören zu den tragenden Säulen einer
Baufinanzierung. Das Fremdkapital, das für den Kauf, den Bau oder die
Sanierung einer Immobilie benötigt wird, wird im Rahmen eines langfristigen
Hypothekendarlehens zur Verfügung gestellt. Dabei unterscheiden sich
Hypothekendarlehen in zwei Varianten, in Verträge mit festem und in Verträge mit
variablem Zinssatz.
Bei einem Hypothekendarlehen mit festem Zinssatz bleibt der
vereinbarte Zinssatz
über die gesamte Laufzeit des Darlehens konstant. Für den Finanzierungsnehmer
ergeben sich daraus die Vorteile, dass keine Zinserhöhungen zu befürchten sind
und die Belastungen während der Laufzeit genau kalkuliert werden können. In den
meisten Fällen werden jedoch Verträge mit variablem Zinssatz abgeschlossen. Das
bedeutet, dass der anfängliche Zinssatz nur für einen bestimmten Zeitraum
festgeschrieben wird und die Darlehenskonditionen nach Ablauf der
Zinsbindungsfrist neu verhandelt werden. Sinken die Zinsen, wird die
Finanzierung günstiger, steigen die Zinsen, verteuert sich die Finanzierung. Die
Grundlage für den Zinssatz des Hypothekendarlehens bildet der Nominalzinssatz
und somit der Prozentsatz an Zinsen, den der Finanzierungsnehmer jährlich für
die bestehende Restschuld aufbringen muss. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich
allerdings aus dem effektiven Jahreszins. Dieser Wert ergibt sich aus dem
Nominalzins und weiteren Faktoren wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren, der
Art der Verrechnung von Tilgung und Zinsen oder einem eventuellen Disagio.
Zusätzliche Kosten wie etwa Kontoführungsgebühren, Teilauszahlungszuschläge oder
Bereitstellungszinsen sind darin jedoch nicht enthalten.
Die Absicherung eines Hypothekendarlehens erfolgt in aller
Regel durch einen entsprechenden Eintrag im Grundbuch, was bedeutet, dass die
zur Verfügung gestellte Summe als Grundschuld eingetragen wird. Dadurch erhält
der Finanzierungsgeber ein verbrieftes Pfandrecht und kann im schlimmsten Fall
eine Zwangsversteigerung einleiten, wenn der Finanzierungsnehmer das Darlehen
nicht mehr bedienen kann. Damit jedoch die Rückzahlung weitestgehend
sichergestellt ist, führt der Finanzierungsgeber eine entsprechende Prüfung vor
der Darlehenszusage durch. Im Rahmen dieser Prüfung werden sowohl die
Kreditwürdigkeit des Finanzierungsnehmers als auch die Rückzahlungssicherung
durch das Objekt selbst überprüft.
Kredit Glossar

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