Kredit-Terminologien  

Hypothekendarlehen - der Begriff

Hypothekendarlehen gehören zu den tragenden Säulen einer Baufinanzierung. Das Fremdkapital, das für den Kauf, den Bau oder die Sanierung einer Immobilie benötigt wird, wird im Rahmen eines langfristigen Hypothekendarlehens zur Verfügung gestellt. Dabei unterscheiden sich Hypothekendarlehen in zwei Varianten, in Verträge mit festem und in Verträge mit variablem Zinssatz.

Bei einem Hypothekendarlehen mit festem Zinssatz bleibt der vereinbarte Zinssatz über die gesamte Laufzeit des Darlehens konstant. Für den Finanzierungsnehmer ergeben sich daraus die Vorteile, dass keine Zinserhöhungen zu befürchten sind und die Belastungen während der Laufzeit genau kalkuliert werden können. In den meisten Fällen werden jedoch Verträge mit variablem Zinssatz abgeschlossen. Das bedeutet, dass der anfängliche Zinssatz nur für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben wird und die Darlehenskonditionen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist neu verhandelt werden. Sinken die Zinsen, wird die Finanzierung günstiger, steigen die Zinsen, verteuert sich die Finanzierung. Die Grundlage für den Zinssatz des Hypothekendarlehens bildet der Nominalzinssatz und somit der Prozentsatz an Zinsen, den der Finanzierungsnehmer jährlich für die bestehende Restschuld aufbringen muss. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich allerdings aus dem effektiven Jahreszins. Dieser Wert ergibt sich aus dem Nominalzins und weiteren Faktoren wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren, der Art der Verrechnung von Tilgung und Zinsen oder einem eventuellen Disagio. Zusätzliche Kosten wie etwa Kontoführungsgebühren, Teilauszahlungszuschläge oder Bereitstellungszinsen sind darin jedoch nicht enthalten.

Die Absicherung eines Hypothekendarlehens erfolgt in aller Regel durch einen entsprechenden Eintrag im Grundbuch, was bedeutet, dass die zur Verfügung gestellte Summe als Grundschuld eingetragen wird. Dadurch erhält der Finanzierungsgeber ein verbrieftes Pfandrecht und kann im schlimmsten Fall eine Zwangsversteigerung einleiten, wenn der Finanzierungsnehmer das Darlehen nicht mehr bedienen kann. Damit jedoch die Rückzahlung weitestgehend sichergestellt ist, führt der Finanzierungsgeber eine entsprechende Prüfung vor der Darlehenszusage durch. Im Rahmen dieser Prüfung werden sowohl die Kreditwürdigkeit des Finanzierungsnehmers als auch die Rückzahlungssicherung durch das Objekt selbst überprüft.

 

 

 

 

 

 

 

 


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