 |
Inkassobranche durch unseriöse Geschäftemacher im
Zwielicht
Das Wort Inkasso löst bei vielen Mensche Unbehagen, ja gar
Angst aus. Ein Brief von einem Inkassounternehmen klingt zunächst einmal nach
Ärger und nach hohen Kosten. In ein schlechtes Licht gerückt wird die Branche
durch zahlreiche Abzockerfirmen, welche ihr Unwesen in den Weiten des Internet
treiben. Für die Inanspruchnahme angeblich risikofreier Testzugänge oder
vergleichbarer Lockvogelangebote werden dem - meist ahnungslosen Nutzer -
Drohbriefe geschickt, in der Hoffnung die eigenen Kassen zu füllen. Entweder
beauftragen derartige Firmen in der Tat ein Inkassobüro oder - der Gipfel der
Unverfrorenheit - sie benennen sich auf einem kreativ gestalteten Briefbogen
selbst zum Schuldeneintreiber.
Das bei den allermeisten Betroffenen ausgelöste Unbehagen bei
diesem Thema rührt primär von Unwissenheit, deshalb an dieser Stelle eine
Zusammenfassung grundsätzlicher Fakten: Unter einem Inkassobüro versteht man
zunächst schlicht und einfach ein Unternehmen, dessen Unternehmenszweck und
Gewinnstreben darin besteht, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. Die
Branche an sich ist überaus facettenreich - die Palette reicht von seriösen
Großunternehmen bis zum Hobbyeintreiber mit beeindruckenden Briefköpfen und
Titeln, der in seinem 30qm-Appartement seinen Diensten nachgeht.
Grundvoraussetzung zur Betreibung eines Unternehmens im Bereich
Forderungsmanagement ist eine schriftliche Genehmigung des Landgerichts- oder
Amtsgerichtspräsidenten des entsprechenden Firmensitzbezirks. Die Angst der
meisten Menschen ist vor allem in der Vorgehensweise begründet: Via Post, E-Mail
oder auch Telefon wird gedroht, oft in Kombination mit der Ankündigung schlimmer
Konsequenzen. Dies ist rechtlich soweit in Ordnung, sollten die Grenzen
überschritten werden steht der Beschwerdeweg beim zuständigen Gericht frei.
Gut aus Sicht des Eintreiber macht sich natürlich die Drohung
mit dem Eintrag bei der Schufa. Hier ist zu sagen, dass das nicht ganz so
schnell geht wie die meisten Betroffenen befürchten. Im Streitfall - die Frage
nach der Berechtigung einer Forderung und einer ausdrücklichen diesbezüglichen
Mitteilung - kommt es zu keinem negativen Schufaeintrag bevor die Angelegenheit
nicht endgültig geklärt ist. Überhaupt können unberechtigte Drohungen mit einem
schlechten Schufa Eintrag
unter Umständen den Tatbestand der versuchten Nötigung (§§ 240, 22 StGB)
oder der versuchten Erpressung (§§ 253, 22 StGB) erfüllen. In diesem
Zusammenhang zu erwähnen ist auch, dass Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht
haben, die Wohnung eines Schuldners zu betreten, auch wenn dies gelegentlich
versucht wird.
Was den konkreten Ablauf des Inkassos (bei einem seriösen
Vertreter) anbetrifft, so steht am Anfang der Versand der Rechnung mit der
zugrunde liegenden Forderung und ein oder zwei Mahnungen. Wird der
Rechnungsbetrag nicht beglichen, so beantragt das
Forderungsmanagement-Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dieser wird -
auch dies ist vielen Menschen unbekannt - vom zuständigen Gericht nicht auf
Berechtigung geprüft. Der Betroffene hat nun 14 Tage Zeit, dem Mahnbescheid zu
widersprechen (Begründung nicht erforderlich). Geschieht dies nicht so wird vom
Gläubiger vor Gericht ein Vollstreckungsbescheid beantragt. Auch hier ist noch
ein Einspruch bzw. Widerspruch möglich, erfolgt dieser nicht ist die
Voraussetzung für die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gegeben.
Zusammenfassend betrachtet bestehen also genügend Möglichkeiten sich gegen
unberechtigte Forderungen zu wehren, die Beweislast liegt im Zweifelfall beim
Gläubiger.
Akzeptkredit Kredit News
Effektiver Jahreszins

|