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Schlechtere Ratingstufe aufgrund falscher
Merkmalsübermittlung durch Bankmitarbeiter
Eine vor kurzem durchgeführte Untersuchung der bekannten
Zeitschrift Finanztest brachte ein gleichermaßen interessantes wie bedenkliches
Ergebnis: Fehler von Bankmitarbeitern haben zu einer drastischen
Verschlechterung der Ratingstufe und des Scorewerts geführt.
Konkret sah die Testsituation folgendermaßen aus: Mehrere
Testpersonen stellten bei mehreren Banken eine Konditionen-Anfrage bezüglich
eines Darlehens. Eine Anfrage bei drei Banken (konkret handelte es sich in einem
Beispiel um einen Kredit in Höhe von 5.000 Euro und Anfragen bei der Citibank, der Commerzbank und der ready bank)
erfolgte wohlgemerkt - wie dies im Zuge eines Angebotvergleichs auch durchaus
sinnvoll ist - ausschließlich zum Zwecke der Gegenüberstellung der individuellen
Kreditkonditionen. Die drei besagten Anfragen führten dazu, dass die Testperson
bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung von Ratingstufe A in D
abrutschte. Durchschnittlich drei von 100 Personen der Stufe D werden ihren
Kredit nicht zurückbezahlen, was als Folge wiederum schlechtere Chancen auf
einen Kredit und bei bonitätsabhängiger Verzinsung auch einen schlechteren
Effektivzins bedeutet (lesen sie in diesem Zusammenhang auch
diesen Artikel). Der
Scorewert veränderte sich im gleichen Maße von 741 auf 511.
Was ist passiert? Nun - grundsätzlich sieht es so aus, dass
die Schufa ihre Daten von ihren etwa 4500 Vertragspartnern zur Verfügung
gestellt bekommt, welche diese Daten auch wieder selbst nutzen um die
Vertragstreue und die Bonität eines potentiellen Kunden einschätzen zu können.
Diese Einschätzung wird durch die Kategorisierung in Ratingstufen und den
Scorewert erleichtert. Im geschilderten Fall war es so, dass die betroffenen
Mitarbeiter der genannten Banken bei der Schufa Daten über den potentiellen
Kunden abgefragt haben. Der Fehler lag darin, dass die Anfrage mit dem Merkmal
"Anfrage Kredit" und nicht mit dem Merkmal "Anfrage Kreditkonditionen" belegt
wurde. Der Bankmitarbeiter muss seine Anfrage gegenüber der Schufa begründen,
hat hierzu aber das falsche Merkmal ausgewählt. Für die Schufa ist somit nicht
zu erkennen, dass der Kunde nur ein Vergleichsangebot wollte, es wird lediglich
eine Anfrage gespeichert und die Tatsache, dass es zu keinem Kreditvertrag
gekommen ist.
Untersucht wurde im Test auch die Frage inwieweit sich
derartige Fehler korrigieren lassen. Als Ergebnis festgehalten werden konnte die
tatsächliche Korrigierbarkeit von Falscheinträgen, allerdings bedarf es hierzu
der Mitarbeit der entsprechenden Banken, was im Test nicht immer wunschgemäß
funktionierte. Die Korrektur des Anfragemerkmals, das ansonsten 12 Monate
gespeichert bleibt, wurde im Test sowohl bei der Schufa selbst als auch direkt
über die betroffenen Bank versucht. Die verschiedenen Testpersonen machten
hierbei recht unterschiedliche Erfahrungen: Teilweise wurde das Merkmal "Anfrage
Kredit" recht schnell in das richtige Merkmal "Anfrage Kreditkonditionen"
geändert, teilweise wurden die Anfragen sogar ganz gelöscht. Andere Banken
ignorierten die Bitte um Korrektur aber gänzlich. Interessanterweise führte die
Korrektur des Falscheintrages zwar wie zu erwarten wieder zu einer Verbesserung
von Ratingstufe und Scorewert, jedoch wurde das ursprüngliche Niveau nicht
erreicht. Die oben beschriebene Testperson wurde mit einem Score-Wert von 642
der Stufe B zugeordnet. Dies kann aber mit den Gruppen zusammenhängen, welchen
jeder Einzelne zugeordnet ist. Diese Gruppen zeichnen sich durch ähnliche
Personenmerkmale aus und Veränderungen in der Gruppe haben wiederum Auswirkungen
auf den Score-Wert des Einzelnen.
Was ist zu tun, wenn man selbst von einem derartigen
Falscheintrag betroffen ist? An erster Stelle steht die Überprüfung der eigenen
Situation über die
Anforderung einer Eigenauskunft. Diese kostet 7,80 Euro einmalig. Wer sich
online registriert zahlt 15,60 Euro, kann dann aber soviel Eigenauskünfte
anfordern wie er möchte. Ist wie auf dieser Seite beschrieben das Merkmal
"Anfrage Kredit" gespeichert, obwohl man nur ein Vergleichsangebot wollte, ist
dies falsch. Beschweren kann man sich direkt bei den insgesamt
14 Verbraucherservicestellen der Schufa, ein persönlicher Besuch ist genauso
möglich wie eine schriftliche Beschwerde. Der Sachverhalt sollte dabei so genau
wie möglich geschildert werden, eventuelle schriftliche Nachweise sind als
Kopien einzureichen. Die Schufa fordert daraufhin eine Stellungnahme der
betroffenen Bank an. Bestätigt die Bank die Angaben des Antragstellers so
erfolgt die Korrektur des Eintrages. Zur Überprüfung wird eine neue
Eigenauskunft schriftlich zugestellt.
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