Auf das Merkmal kommt es an...  

Schlechtere Ratingstufe aufgrund falscher Merkmalsübermittlung durch Bankmitarbeiter

Eine vor kurzem durchgeführte Untersuchung der bekannten Zeitschrift Finanztest brachte ein gleichermaßen interessantes wie bedenkliches Ergebnis: Fehler von Bankmitarbeitern haben zu einer drastischen Verschlechterung der Ratingstufe und des Scorewerts geführt.

Konkret sah die Testsituation folgendermaßen aus: Mehrere Testpersonen stellten bei mehreren Banken eine Konditionen-Anfrage bezüglich eines Darlehens. Eine Anfrage bei drei Banken (konkret handelte es sich in einem Beispiel um einen Kredit in Höhe von 5.000 Euro und Anfragen bei der Citibank, der Commerzbank und der ready bank) erfolgte wohlgemerkt - wie dies im Zuge eines Angebotvergleichs auch durchaus sinnvoll ist - ausschließlich zum Zwecke der Gegenüberstellung der individuellen Kreditkonditionen. Die drei besagten Anfragen führten dazu, dass die Testperson bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung von Ratingstufe A in D abrutschte. Durchschnittlich drei von 100 Personen der Stufe D werden ihren Kredit nicht zurückbezahlen, was als Folge wiederum schlechtere Chancen auf einen Kredit und bei bonitätsabhängiger Verzinsung auch einen schlechteren Effektivzins bedeutet (lesen sie in diesem Zusammenhang auch diesen Artikel). Der Scorewert veränderte sich im gleichen Maße von 741 auf 511.

Was ist passiert? Nun - grundsätzlich sieht es so aus, dass die Schufa ihre Daten von ihren etwa 4500 Vertragspartnern zur Verfügung gestellt bekommt, welche diese Daten auch wieder selbst nutzen um die Vertragstreue und die Bonität eines potentiellen Kunden einschätzen zu können. Diese Einschätzung wird durch die Kategorisierung in Ratingstufen und den Scorewert erleichtert. Im geschilderten Fall war es so, dass die betroffenen Mitarbeiter der genannten Banken bei der Schufa Daten über den potentiellen Kunden abgefragt haben. Der Fehler lag darin, dass die Anfrage mit dem Merkmal "Anfrage Kredit" und nicht mit dem Merkmal "Anfrage Kreditkonditionen" belegt wurde. Der Bankmitarbeiter muss seine Anfrage gegenüber der Schufa begründen, hat hierzu aber das falsche Merkmal ausgewählt. Für die Schufa ist somit nicht zu erkennen, dass der Kunde nur ein Vergleichsangebot wollte, es wird lediglich eine Anfrage gespeichert und die Tatsache, dass es zu keinem Kreditvertrag gekommen ist.

Untersucht wurde im Test auch die Frage inwieweit sich derartige Fehler korrigieren lassen. Als Ergebnis festgehalten werden konnte die tatsächliche Korrigierbarkeit von Falscheinträgen, allerdings bedarf es hierzu der Mitarbeit der entsprechenden Banken, was im Test nicht immer wunschgemäß funktionierte. Die Korrektur des Anfragemerkmals, das ansonsten 12 Monate gespeichert bleibt, wurde im Test sowohl bei der Schufa selbst als auch direkt über die betroffenen Bank versucht. Die verschiedenen Testpersonen machten hierbei recht unterschiedliche Erfahrungen: Teilweise wurde das Merkmal "Anfrage Kredit" recht schnell in das richtige Merkmal "Anfrage Kreditkonditionen" geändert, teilweise wurden die Anfragen sogar ganz gelöscht. Andere Banken ignorierten die Bitte um Korrektur aber gänzlich. Interessanterweise führte die Korrektur des Falscheintrages zwar wie zu erwarten wieder zu einer Verbesserung von Ratingstufe und Scorewert, jedoch wurde das ursprüngliche Niveau nicht erreicht. Die oben beschriebene Testperson wurde mit einem Score-Wert von 642 der Stufe B zugeordnet. Dies kann aber mit den Gruppen zusammenhängen, welchen jeder Einzelne zugeordnet ist. Diese Gruppen zeichnen sich durch ähnliche Personenmerkmale aus und Veränderungen in der Gruppe haben wiederum Auswirkungen auf den Score-Wert des Einzelnen.

Was ist zu tun, wenn man selbst von einem derartigen Falscheintrag betroffen ist? An erster Stelle steht die Überprüfung der eigenen Situation über die Anforderung einer Eigenauskunft. Diese kostet 7,80 Euro einmalig. Wer sich online registriert zahlt 15,60 Euro, kann dann aber soviel Eigenauskünfte anfordern wie er möchte. Ist wie auf dieser Seite beschrieben das Merkmal "Anfrage Kredit" gespeichert, obwohl man nur ein Vergleichsangebot wollte, ist dies falsch. Beschweren kann man sich direkt bei den insgesamt 14 Verbraucherservicestellen der Schufa, ein persönlicher Besuch ist genauso möglich wie eine schriftliche Beschwerde. Der Sachverhalt sollte dabei so genau wie möglich geschildert werden, eventuelle schriftliche Nachweise sind als Kopien einzureichen. Die Schufa fordert daraufhin eine Stellungnahme der betroffenen Bank an. Bestätigt die Bank die Angaben des Antragstellers so erfolgt die Korrektur des Eintrages. Zur Überprüfung wird eine neue Eigenauskunft schriftlich zugestellt.

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