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Eintrag im Schufaregister muss nach Klage
umgehend gelöscht werden
Die Tatsache ist bekannt: In der Branche der immer
zahlreicher werdenden Inkassobüros gibt es neben zahlreichen seriösen Vertretern
leider auch einige höchst zweifelhafte Schuldeneintreiber, welche ihre Geschäfte
mit der Angst der Kunden machen (lesen Sie in diesem Zusammenhang auch
diesen Beitrag). Der Unternehmenszweck
eines Inkassodienstes besteht zunächst grundsätzlich darin, für den Forderungseinzug
eines Dritten Sorgen zu tragen. Die Vorgehensweise der Branche ist sehr
unterschiedlich, in vielen Fällen ist das Engagement jedoch hart an der Grenze
der Nötigung anzusiedeln, auch vorschnelles und nicht in ausreichendem Maße
überprüftes Vorgehen ist leider immer wieder anzutreffen.
Im beschriebenen Kontext äußerst interessant ist ein
aktueller Fall vor dem Landgericht Berlin (Aktenzeichen 9 O 21/09). Eine in der
Bundeshauptstadt ansässige Maklerin erreichte hier vor wenigen Tagen einen Sieg
über ein Inkassobüro, welches einen Schufaeintrag wegen einer ausstehenden
Zahlung in Höhe von 431 Euro vorschnell veranlasst hatte. Das Landgericht wies
den übereifrigen Schuldeneintragungsdienst an, den Eintrag im Schufaregister
sofort wieder löschen zu lassen. Zusätzlich wurde dem Unternehmen für den Fall
einer Wiederholung ein Zwangsgeld von bis zu 250.000 Euro auferlegt. Die
Begründung des Gerichts basiert im wesentlich auf der fehlenden Einwilligung der
betroffenen Dame für die Weiterleitung personenbezogener Daten sowie den ihr
durch den Eintrag erwachsenden enormen Nachteilen.
Der zugrundeliegende Sachverhalt in aller Kürze: Die Berliner
Geschäftsfrau weigerte sich eine Stromrechung von 431 Euro zu bezahlen da sie
die zugrundeliegende Ablesung nicht in Auftrag gegeben hatte. Der hierauf
basierende Rechtsstreit ist noch nicht entschieden, dennoch meldete das
Inkassounternehmen die offene (aber eben strittige) Schuld an die
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die Folgen waren verheerend:
Die Maklerin erhielt reihenweise Bankenabsagen bezüglich für die Renovierung
dreier ihrer Häuser notwendiger Kredite, insgesamt wurden Darlehen von rund
400.000 negativ beschieden. Die Ursache der Ablehnung ist primär im drastisch
gesunkenen Scorewert zu sehen (vorher über 80, danach unter 15 Punkte), ein Wert
mit welchem keine Kreditkarte zu bekommen ist, kein Leasingfahrzeug, nicht
einmal ein Girokonto (auch
dieses Phänomen kann zu einem derartigen Kreditwürdigkeitsverlust führen).
Als die Maklerin den Schufaeintrag selbst ändern lassen wollte scheiterte sie,
da das Inkassounternehmen die Streichung verweigerte. Nun aber kam sie letztlich
doch zu ihrem Recht, innerhalb von fünf Tagen entschied das Landgericht zu ihren
Gunsten.
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