Rechtsprechung aktuell  

Eintrag im Schufaregister muss nach Klage umgehend gelöscht werden

Die Tatsache ist bekannt: In der Branche der immer zahlreicher werdenden Inkassobüros gibt es neben zahlreichen seriösen Vertretern leider auch einige höchst zweifelhafte Schuldeneintreiber, welche ihre Geschäfte mit der Angst der Kunden machen (lesen Sie in diesem Zusammenhang auch diesen Beitrag). Der Unternehmenszweck eines Inkassodienstes besteht zunächst grundsätzlich darin, für den Forderungseinzug eines Dritten Sorgen zu tragen. Die Vorgehensweise der Branche ist sehr unterschiedlich, in vielen Fällen ist das Engagement jedoch hart an der Grenze der Nötigung anzusiedeln, auch vorschnelles und nicht in ausreichendem Maße überprüftes Vorgehen ist leider immer wieder anzutreffen.

Im beschriebenen Kontext äußerst interessant ist ein aktueller Fall vor dem Landgericht Berlin (Aktenzeichen 9 O 21/09). Eine in der Bundeshauptstadt ansässige Maklerin erreichte hier vor wenigen Tagen einen Sieg über ein Inkassobüro, welches einen Schufaeintrag wegen einer ausstehenden Zahlung in Höhe von 431 Euro vorschnell veranlasst hatte. Das Landgericht wies den übereifrigen Schuldeneintragungsdienst an, den Eintrag im Schufaregister sofort wieder löschen zu lassen. Zusätzlich wurde dem Unternehmen für den Fall einer Wiederholung ein Zwangsgeld von bis zu 250.000 Euro auferlegt. Die Begründung des Gerichts basiert im wesentlich auf der fehlenden Einwilligung der betroffenen Dame für die Weiterleitung personenbezogener Daten sowie den ihr durch den Eintrag erwachsenden enormen Nachteilen.

Der zugrundeliegende Sachverhalt in aller Kürze: Die Berliner Geschäftsfrau weigerte sich eine Stromrechung von 431 Euro zu bezahlen da sie die zugrundeliegende Ablesung nicht in Auftrag gegeben hatte. Der hierauf basierende Rechtsstreit ist noch nicht entschieden, dennoch  meldete das Inkassounternehmen die offene (aber eben strittige) Schuld an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die Folgen waren verheerend: Die Maklerin erhielt reihenweise Bankenabsagen bezüglich für die Renovierung dreier ihrer Häuser notwendiger Kredite, insgesamt wurden Darlehen von rund 400.000 negativ beschieden. Die Ursache der Ablehnung ist primär im drastisch gesunkenen Scorewert zu sehen (vorher über 80, danach unter 15 Punkte), ein Wert mit welchem keine Kreditkarte zu bekommen ist, kein Leasingfahrzeug, nicht einmal ein Girokonto (auch dieses Phänomen kann zu einem derartigen Kreditwürdigkeitsverlust führen). Als die Maklerin den Schufaeintrag selbst ändern lassen wollte scheiterte sie, da das Inkassounternehmen die Streichung verweigerte. Nun aber kam sie letztlich doch zu ihrem Recht, innerhalb von fünf Tagen entschied das Landgericht zu ihren Gunsten.

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