Wann ist eine Kreditkündigung möglich?  

Voraussetzungen für Kreditkündigung durch den Kreditgeber

Eine interessante Frage, die sich Betroffene wie ohnehin mit höheren Zinsen belastete Wenigverdiener allerdings meist erst dann stellen, wenn es zu spät ist, ist jene, unter welchen Umständen der Kreditgeber dazu berechtigt ist, den Kredit oder das Darlehen vorzeitig von sich aus zu kündigen.

Zunächst muss sich der Kreditnehmer mit zwei aufeinander folgenden Kreditraten gänzlich oder zumindest teilweise im Verzug befinden. Dieser Verzug muss mindestens 10% des gesamten Darlehensbetrages ausmachen. Falls die Kreditlaufzeit mehr als drei Jahren beträgt reichen 5% der Kreditsumme.

Der Kreditgeber ist dazu verpflichtet, dem Kreditnehmer eine Zahlungsfrist von zwei Wochen für die Erledigung der Verbindlichkeiten zu setzen. Des Weiteren muss die Kündigungsandrohung für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der vorgeschrieben Frist erfolgt sein.

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für eine Kreditkündigung ALLE aufgeführten Faktoren erfüllt sein müssen - auch im "Ohne Schufa Bereich". Es reicht also nicht sich auf eine der dargestellten Voraussetzungen zu berufen. In diesem Falle ist der Darlehensgeber nicht zur Darlehenskündigung berechtigt!

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