Voraussetzungen für Kreditkündigung durch den
Kreditgeber
Eine interessante Frage, die sich Betroffene wie ohnehin
mit höheren Zinsen belastete
Wenigverdiener allerdings
meist erst dann stellen, wenn es zu spät ist, ist jene, unter welchen Umständen der
Kreditgeber dazu berechtigt ist, den Kredit oder das Darlehen vorzeitig von sich
aus zu kündigen.
Zunächst muss sich der Kreditnehmer mit zwei aufeinander
folgenden Kreditraten gänzlich oder zumindest teilweise im Verzug befinden.
Dieser Verzug muss mindestens 10% des gesamten Darlehensbetrages ausmachen.
Falls die Kreditlaufzeit mehr als drei Jahren beträgt reichen 5% der Kreditsumme.
Der Kreditgeber ist dazu verpflichtet, dem Kreditnehmer eine
Zahlungsfrist von zwei Wochen für die Erledigung der Verbindlichkeiten zu setzen. Des Weiteren muss die
Kündigungsandrohung für den Fall der Nichtzahlung innerhalb der vorgeschrieben Frist erfolgt
sein.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für eine
Kreditkündigung ALLE aufgeführten Faktoren erfüllt sein müssen - auch im "Ohne
Schufa Bereich". Es reicht also nicht sich auf eine der dargestellten
Voraussetzungen zu berufen. In diesem Falle ist der
Darlehensgeber nicht zur
Darlehenskündigung
berechtigt!
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