Neues Datenschutzgesetz sieht Übermittlung von
Daten ohne Zustimmung vor
Wie das Handelsblatt in seiner
Ausgabe vom 18. August berichtet soll der vor kurzem verabschiedete
Gesetzesentwurf für ein neues Datenschutzgesetz primär das Ziel verfolgen, dem
privaten Bankkunden einen verbesserten Einblick in das Scoring-System der
Geschäftsbanken zu ermöglichen. Scoring bezeichnet die unterschiedlichen
Messungsverfahren für die individuelle Kreditwürdigkeit, welche beispielsweise
von Geschäftsbanken oder auch von Auskunfteien angewendet werden.
Einer der bedeutendsten Kritikpunkte an der aktuell geplanten
Fassung ist die Tatsache, dass in Zukunft der private Kunde der Übermittlung
seiner Daten an Auskunfteien wie beispielsweise die Schufa nicht mehr
ausdrücklich zustimmen muss. Grundsätzlich ist diese Zustimmung zwar bis dato
auch nur Formsache, da ohne sie sehr schnell "Schicht im Schacht" ist, aber der
Grundsatz der Weitergabe sensibler Daten nur mit Zustimmung des Betroffenen wird
hiermit ohne Zweifel verletzt.
Scoring ist heute ein wichtiger Entscheidungsfaktor in vielen
Finanzbereichen. Eine der ersten Geschäftsbanken in Deutschland war die
Citibank, welche eine systematische Auswertung von Kundendaten mit dem Ziel der
statistischen Wahrscheinlichkeitserfassung für die reguläre Rückzahlung von
Konsumentenkrediten entwickelte. Die individuelle Einschätzung des
Kreditsachbearbeiters wurde durch statistische Verfahren so immer mehr in der
Hintergrund gerückt. Eine wichtige Rolle spielten in der Folgezeit die neuen
Eigenkapitalrichtlinien für Bankinstitute und die damit verbundenen Vorschriften
zur Schaffung von Risikomodellen (Stichwort "Basel II"). Neben Banken und
Versicherungsunternehmen entwickelte auch die Schufa in den letzten Jahren
spezielle statistische Verfahren zur Risikoeinschätzung - Faktoren wie die
Anzahl der Kreditkarten und Handyverträge, aber auch die Art des Kraftfahrzeugs
und der Wohnort spielen hier eine Rolle.
Vor- und Nachteile des beschriebenen Systems liegen auf der
Hand: Der Vereinfachung und Rationalisierung von Beurteilungsverfahren stehen
die bekannten Probleme der Statistik und die mögliche Fehlbeurteilung
individueller Fälle gegenüber. Hier ist der Ansatzpunkt des
neuen
Datenschutzgesetzes zu sehen, das vor allem eine verbesserte Transparenz
schaffen will. Noch unbekannt ist freilich die konkrete Umsetzung in der Praxis:
Die alleinige Kenntnisnahme wird kaum reichen, wenn eine Argumentation gegen
individuelle Fehlbeurteilungen nicht möglich ist. Neben den gesammelten Daten an
sich sollte der Kunde auch Information bezüglich der Gewichtung der Daten
bekommen können. In jedem Falle ist davon auszugehen, dass weder die Schufa noch
Geschäftsbanken oder Versicherungsunternehmen die genauen Formeln ihrer
Scoringverfahren öffentlich zugänglich machen
werden, da diese einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsfaktor darstellen.
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