Die Nachteile der Statistik  

Neues Datenschutzgesetz sieht Übermittlung von Daten ohne Zustimmung vor

Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 18. August berichtet soll der vor kurzem verabschiedete Gesetzesentwurf für ein neues Datenschutzgesetz primär das Ziel verfolgen, dem privaten Bankkunden einen verbesserten Einblick in das Scoring-System der Geschäftsbanken zu ermöglichen. Scoring bezeichnet die unterschiedlichen Messungsverfahren für die individuelle Kreditwürdigkeit, welche beispielsweise von Geschäftsbanken oder auch von Auskunfteien angewendet werden.

Einer der bedeutendsten Kritikpunkte an der aktuell geplanten Fassung ist die Tatsache, dass in Zukunft der private Kunde der Übermittlung seiner Daten an Auskunfteien wie beispielsweise die Schufa nicht mehr ausdrücklich zustimmen muss. Grundsätzlich ist diese Zustimmung zwar bis dato auch nur Formsache, da ohne sie sehr schnell "Schicht im Schacht" ist, aber der Grundsatz der Weitergabe sensibler Daten nur mit Zustimmung des Betroffenen wird hiermit ohne Zweifel verletzt.

Scoring ist heute ein wichtiger Entscheidungsfaktor in vielen Finanzbereichen. Eine der ersten Geschäftsbanken in Deutschland war die Citibank, welche eine systematische Auswertung von Kundendaten mit dem Ziel der statistischen Wahrscheinlichkeitserfassung für die reguläre Rückzahlung von Konsumentenkrediten entwickelte. Die individuelle Einschätzung des Kreditsachbearbeiters wurde durch statistische Verfahren so immer mehr in der Hintergrund gerückt. Eine wichtige Rolle spielten in der Folgezeit die neuen Eigenkapitalrichtlinien für Bankinstitute und die damit verbundenen Vorschriften zur Schaffung von Risikomodellen (Stichwort "Basel II"). Neben Banken und Versicherungsunternehmen entwickelte auch die Schufa in den letzten Jahren spezielle statistische Verfahren zur Risikoeinschätzung - Faktoren wie die Anzahl der Kreditkarten und Handyverträge, aber auch die Art des Kraftfahrzeugs und der Wohnort spielen hier eine Rolle.

Vor- und Nachteile des beschriebenen Systems liegen auf der Hand: Der Vereinfachung und Rationalisierung von Beurteilungsverfahren stehen die bekannten Probleme der Statistik und die mögliche Fehlbeurteilung individueller Fälle gegenüber. Hier ist der Ansatzpunkt des neuen Datenschutzgesetzes zu sehen, das vor allem eine verbesserte Transparenz schaffen will. Noch unbekannt ist freilich die konkrete Umsetzung in der Praxis: Die alleinige Kenntnisnahme wird kaum reichen, wenn eine Argumentation gegen individuelle Fehlbeurteilungen nicht möglich ist. Neben den gesammelten Daten an sich sollte der Kunde auch Information bezüglich der Gewichtung der Daten bekommen können. In jedem Falle ist davon auszugehen, dass weder die Schufa noch Geschäftsbanken oder Versicherungsunternehmen die genauen Formeln ihrer Scoringverfahren öffentlich zugänglich machen werden, da diese einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsfaktor darstellen.

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