Die Restschuldversicherung - sinnvoll oder nicht?
Ein im Zusammenhang mit dem Thema Kredit häufig und konträr
diskutiertes Thema ist die Frage nach dem Abschluss einer sog.
Restschuldversicherung, oft auch als Restkreditversicherung bezeichnet. Diese ist den meisten Fälle optional, teilweise aber
auch obligat (verpflichtend). Fast alle Kreditgeber weisen darauf hin, dass der
Versicherungsabschluss den Entscheidungsprozess bei der Kreditprüfung nicht
beeinflusst, jedoch sind hier durchaus Zweifel angebracht.
Eine Restkreditversicherung hat prinzipiell den Sinn, die
Rückzahlung des Darlehens auch dann aufrecht erhalten zu können, wenn
unerwartete Ereignisse eintreten. Hierzu zählen eine längere Arbeitsunfähigkeit
durch Krankheit oder Unfall, aber auch der Todesfall des Kreditnehmers.
Schließlich ist niemand gegen unerwartete Schicksalsschläge gefeit!
Restschuldversicherungen werden im
Kreditmarkt Umfeld teilweise in Form einer
Einmalprämie (wird dann in aller Regel mitfinanziert), teilweise aber auch als
fortlaufende Versicherung angeboten. Tritt der Versicherungsfall ein, übernimmt
die RSV die Weiterzahlung der monatlichen Kreditraten. Im Todesfall wird das
Darlehen meist sofort komplett abgelöst.
Eine wichtige Anmerkung: Im Falle einer
Arbeitslosigkeit
zahlen die meisten Restschuldversicherungen nicht. Wer für den Fall eines
plötzlichen Arbeitsplatzverlustes abgesichert sein möchte, muss von
Vornherein eine RSV Variante wählen, die auch bei Arbeitslosigkeit die
Weiterzahlung der Kreditraten übernimmt. Die meisten Darlehensgeber offerieren
verschiedene Varianten mit deutlich unterschiedlichem Leistungsumfang. Ein
eingehender Vergleich sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein.
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