Absicherung für den "Fall der Fälle"  

Die Restschuldversicherung - sinnvoll oder nicht?

Ein im Zusammenhang mit dem Thema Kredit häufig und konträr diskutiertes Thema ist die Frage nach dem Abschluss einer sog. Restschuldversicherung, oft auch als Restkreditversicherung bezeichnet. Diese ist den meisten Fälle optional, teilweise aber auch obligat (verpflichtend). Fast alle Kreditgeber weisen darauf hin, dass der Versicherungsabschluss den Entscheidungsprozess bei der Kreditprüfung nicht beeinflusst, jedoch sind hier durchaus Zweifel angebracht.

Eine Restkreditversicherung hat prinzipiell den Sinn, die Rückzahlung des Darlehens auch dann aufrecht erhalten zu können, wenn unerwartete Ereignisse eintreten. Hierzu zählen eine längere Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, aber auch der Todesfall des Kreditnehmers. Schließlich ist niemand gegen unerwartete Schicksalsschläge gefeit!

Restschuldversicherungen werden im Kreditmarkt Umfeld teilweise in Form einer Einmalprämie (wird dann in aller Regel mitfinanziert), teilweise aber auch als fortlaufende Versicherung angeboten. Tritt der Versicherungsfall ein, übernimmt die RSV die Weiterzahlung der monatlichen Kreditraten. Im Todesfall wird das Darlehen meist sofort komplett abgelöst.

Eine wichtige Anmerkung: Im Falle einer Arbeitslosigkeit zahlen die meisten Restschuldversicherungen nicht. Wer für den Fall eines plötzlichen Arbeitsplatzverlustes abgesichert sein möchte, muss von Vornherein eine RSV Variante wählen, die auch bei Arbeitslosigkeit die Weiterzahlung der Kreditraten übernimmt. Die meisten Darlehensgeber offerieren verschiedene Varianten mit deutlich unterschiedlichem Leistungsumfang. Ein eingehender Vergleich sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein.

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