Was tun bei Streitigkeiten?  

Der Vertrauensmann der Schufa als außergerichtliche Schlichtungsstelle

Probleme, Uneinigkeiten oder auch Streitereien gibt es bekanntermaßen in allen Bereichen des täglichen Lebens. Diese Feststellung trifft umso mehr auf Bereiche zu, welche für den Betroffenen große Nachteile mit sich bringen können. In diesem Zusammenhang ein gutes Beispiel ist der Datenbestand der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, der unter anderem dafür verantwortlich zeichnet, ob dem Antrag auf ein Darlehen stattgegeben wird oder nicht, ein Ratenkauf möglich ist oder nicht, ein Handyvertrag abgeschlossen werden kann oder nicht. Deutschlands bedeutendste Auskunftei vermittelt den an sie angeschlossenen Unternehmen Informationen, wie ein bestimmter Verbraucher in der Vergangenheit seinen finanziellen Verpflichtungen aus Finanzierungsgeschäften nachgekommen ist, diese Informationen stellen für die allermeisten Unternehmen die an erster Stelle stehende Einflussgröße für Annahme oder Ablehnung eines potenziellen Kunden dar.

Bei strittigen Fragen zum Schufa-Datenbestand ist aber nicht gleich der Weg zum Rechtsanwalt / Gericht notwendig, jedem Verbraucher steht die Möglichkeit offen sich an einen Vertrauensmann zu wenden. Die Position des Vertrauensmannes wurde als neutrale Schlichtungsstelle konzipiert, deren Aufgabe in einer unabhängigen und schnellen Klärung der Sachlage besteht.

Die Bedeutung des Schufa-Datenbestandes ist unbestritten und so ist es nur natürlich, dass es immer wieder mal zu Unstimmigkeiten bezüglich einzelner Einträge kommen kann. Genau hierfür wurde die Position des Vertrauensmanns ins Leben gerufen, eine unabhängige Schlichtungsstelle für strittige Fragen zu Positiv- und Negativmerkmalen, zu Scoring und Scorewert. Wenn ein Verbraucher beispielsweise feststellt, dass ein bestimmter Datenbestandteil schlichtweg falsch ist (dies könnte beispielsweise auf folgenden Bankfehler zurückzuführen sein) so besteht der erste Schritt in aller Regel in der Kontaktierung des Schufa-Verbraucherservices. Kommt es hier nicht zur Aufklärung, so ist der Vertrauensmann der richtige Anlaufpunkt um eine gerichtliche Auseinandersetzung doch noch zu vermeiden. Das Anrufen dieser Schlichtungsstelle ist im übrigen kostenfrei.

Anzumerken ist, dass die Schlichtungsstelle in ihren Entscheidungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten frei ist und die ausdrücklichen Zielsetzung darin besteht alle internen und externen Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, um eine außergerichtliche Klärung von Streitigkeiten herbeizuführen. Die Erfahrung zeigt mittlerweile, dass viele Uneinigkeiten auf Missverständnissen basieren, viele scheinbare Falscheintragungen können vom Betroffenen schlichtweg nicht richtig zugeordnet werden. Eine gute Möglichkeit sich im vornherein über den "Stand der Dinge" zu informieren stellt die Möglichkeit der Selbstauskunft unter www.meine-schufa.de dar (weitere Infos hierzu).

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