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InsO - Die Insolvenzordnung im Überblick

Seit dem Jahre 1999 in der Bundesrepublik Deutschland Rechtsgrundlage für den Insolvenzbereich ist die Insolvenzordnung (abgekürzt "InsO"). Der Grund für den Entwurf dieses Gesetzes war die Ungleichheit der bis dato gültigen Gesetze in den alten und neuen Bundesländern. Das neue Insolvenzgesetz sollte die Konkurs- und Vergleichsordnung in den alten Bundesländern sowie die Gesamtvollstreckungsordnung in den neuen Bundesländern ersetzen.

» Insolvenzgesetz - Grundsätzliches und Wissenswertes

    Basis der Insolvenz Ordnung ist die Regelung des Insolvenzverfahrens. Dieses Verfahren hat den Zweck, die Gläubiger eines Schuldners gleichermaßen zu befriedigen. Dabei wird das (sofern noch vorhandene) Vermögen des Schuldners zur Befriedigung herangezogen. Bei Abschluss des Verfahrens erhalten die Gläubiger den Verwertungserlös. Dieser wird allerdings durch die entstandenen Verfahrenskosten (Gericht und Verwalter) sowie weitere Nebenkosten (z.B. Steuerberater, spezielle Abwicklungskosten etc.) zum Teil nicht unerheblich gemindert.

    Neben dem Schutz des Gläubigers wurde im Insolvenzgesetz aber auch die Zukunft des Schuldners berücksichtigt. Dieser ist nach einer sechsjährigen Phase des Wohlverhaltens von seinen Altschulden befreit.

     

    Eine Besonderheit im Insolvenzgesetz stellt das Institut der Insolvenzanfechtung dar. Ist diese erfolgreich, so wird im Verfahren nicht vom aktuellen Vermögen des Schuldners ausgegangen (bzw. zu dem zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung), sondern von einem einige Zeit zurückliegenden Vermögenszustand. Wird z.B. eine vor Konkurseröffnung stattgefundene Zahlung an einen Gläubiger erfolgreich angefochten, so kann die Rechtshandlung vom Insolvenzverwalter rückgängig gemacht werden. Der Betroffene muss sich dann in die Reihe der Insolvenzgläubiger einreihen.

    Nicht geregelt sind in den gesetzlichen Vorschriften evtl. Alternativen zur Insolvenzeröffnung. Diese gibt es tatsächlich, die konkrete Anwendbarkeit hängt vom Einzelfall bzw. vor allem von Art und Umfang der Verbindlichkeiten ab. Neben verschiedenen Alternativen der Schuldenregulierung hat in letzter Zeit vor allem die EU-Insolvenz in Frankreich von sich reden gemacht. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema.
     

 


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