Zweck und Ablauf eines Insolvenzverfahren
Sinn und Zweck des Insolvenzverfahrens ist es, eine gemeinsame
Befriedigung der vom Konkurs betroffenen Gläubiger zu erreichen. Was die
Verwertung des Schuldnervermögens anbetrifft, gibt es zwei grundsätzlich
unterschiedliche Möglichkeiten: An erster Stelle zu nennen ist die Zerschlagung des
Vermögens, der hieraus entstehende Erlös wird an die Schuldner verteilt.
Andererseits wird aber oft auch eine Unternehmensfortführung angestrebt mit dem
Ziel der Gewinnverteilung an die zuteilungsberechtigten Gläubiger. Im Bereich
privater Insolvenz hat der Schuldner durch das Verfahren die Möglichkeit, nach
sechs Jahren Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung zu erlangen.
Die Besonderheit bei einem Insolvenzverfahren besteht darin, dass sich alle
Gläubiger in einem geregelten Verfahren Zugriff auf das Schuldnervermögen
verschaffen, weshalb in diesem Zusammenhang auch von Gesamtzwangsvollstreckung
gesprochen wird. Den Gegensatz zum beschriebenen Verfahren der Insolvenz bildet die sog.
Einzelzwangsvollstreckung. Unter Einbeziehung staatlicher Hilfsorgane
(beispielsweise eines Gerichtsvollziehers) wird ein Zugriff auf das Vermögen des
Schuldners versucht. Was die Vermögensverwertung anbetrifft gilt grundsätzlich
das Prioritätsprinzip, was bedeutet, dass derjenige Gläubiger zuerst befriedigt
wird, der als erster seine Ansprüche geltend gemacht hat. Wenn das Vermögen des
Schuldners nun nicht mehr ausreicht um alle Gläubiger zu befriedigen entsteht
oft ein Gläubigerwettlauf, da
jeder Betroffene versucht, seine Ansprüche schnellstmöglich durchzusetzen. Da
dies nicht im Sinne einer gerechten Verteilung sein kann und außerdem für den
Fall eines Schuldners in unternehmerischer Form zur Zerschlagung des
Unternehmens führen würde, sieht die deutsche Rechtsordnung hierfür das Institut
der Gesamtvollstreckung vor.
Die beiden grundlegenden Ziele eines geregelten
Insolvenzverfahrens ergeben sich aus den Ausführungen im vorherigen Absatz:
Grundsätzlich soll eine gerechte Befriedigung der Gläubiger eines
zahlungsunfähigen Schuldners auf dem Wege einer gemeinschaftlichen
Vermögensverwertung erreicht werden. Für den Fall, dass es sich beim Schuldner
um ein Unternehmen handelt, soll eine Unternehmensfortführung und -sanierung
angestrebt werden.
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