Informationen rund um die Private Insolvenz  

Zweck und Ablauf eines Insolvenzverfahren

Sinn und Zweck des Insolvenzverfahrens ist es, eine gemeinsame Befriedigung der vom Konkurs betroffenen Gläubiger zu erreichen. Was die Verwertung des Schuldnervermögens anbetrifft, gibt es zwei grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten: An erster Stelle zu nennen ist die Zerschlagung des Vermögens, der hieraus entstehende Erlös wird an die Schuldner verteilt. Andererseits wird aber oft auch eine Unternehmensfortführung angestrebt mit dem Ziel der Gewinnverteilung an die zuteilungsberechtigten Gläubiger. Im Bereich privater Insolvenz hat der Schuldner durch das Verfahren die Möglichkeit, nach sechs Jahren Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung zu erlangen.

Die Besonderheit bei einem Insolvenzverfahren besteht darin, dass sich alle Gläubiger in einem geregelten Verfahren Zugriff auf das Schuldnervermögen verschaffen, weshalb in diesem Zusammenhang auch von Gesamtzwangsvollstreckung gesprochen wird. Den Gegensatz zum beschriebenen Verfahren der Insolvenz bildet die sog. Einzelzwangsvollstreckung. Unter Einbeziehung staatlicher Hilfsorgane (beispielsweise eines Gerichtsvollziehers) wird ein Zugriff auf das Vermögen des Schuldners versucht. Was die Vermögensverwertung anbetrifft gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip, was bedeutet, dass derjenige Gläubiger zuerst befriedigt wird, der als erster seine Ansprüche geltend gemacht hat. Wenn das Vermögen des Schuldners nun nicht mehr ausreicht um alle Gläubiger zu befriedigen entsteht oft ein Gläubigerwettlauf, da jeder Betroffene versucht, seine Ansprüche schnellstmöglich durchzusetzen. Da dies nicht im Sinne einer gerechten Verteilung sein kann und außerdem für den Fall eines Schuldners in unternehmerischer Form zur Zerschlagung des Unternehmens führen würde, sieht die deutsche Rechtsordnung hierfür das Institut der Gesamtvollstreckung vor.

Die beiden grundlegenden Ziele eines geregelten Insolvenzverfahrens ergeben sich aus den Ausführungen im vorherigen Absatz: Grundsätzlich soll eine gerechte Befriedigung der Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners auf dem Wege einer gemeinschaftlichen Vermögensverwertung erreicht werden. Für den Fall, dass es sich beim Schuldner um ein Unternehmen handelt, soll eine Unternehmensfortführung und -sanierung angestrebt werden.

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