Informationen rund um die Private Insolvenz  

Privatinsolvenz als neue Chance

Wenn man den aktuellen Statistiken Glauben schenken darf, sind fast drei Millionen deutsche Haushalte oder umgekehrt ausgedrückt mehr als jeder zehnte Haushalt von Überschuldung betroffen. Wenn das Konto gepfändet, die Kreditkarte gesperrt und die Kasse leer ist, ist eine Privatinsolvenz die oft einzige Möglichkeit, das Licht am Ende des Tunnels wieder ins Visier zu rücken.

Die meist erste Frage in diesem Zusammenhang lautet, woran man denn erkennen kann, ob man insolvent ist oder nicht. Nun - wie so oft im Leben steckt der Teufel im Detail und eine konkrete Betrachtung des Einzelfalles ist unumgänglich. Alleinig die Tatsache, dass die Ausgaben größer als die Einnahmen sind, heißt noch nicht zwingend, dass ein Vermögensverfall droht. Ein schlechtes Zeichen ist es aber in jedem Falle, wenn der Betroffene das Gefühl hat, dass ihm die Zahlungsverpflichtungen und Schulden "über den Kopf wachsen" und / oder wenn Rechnungen und Mahnungen zur Vermeidung schlafloser Nächte erst gar nicht geöffnet werden. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen kann eine rechtzeitige fachkundige Beratung den Weg in den Konkurs in vielen Fällen verhindern. Insofern empfiehlt es sich in jedem Falle, lieber früher als später einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer aufzusuchen. Dann kann auch erörtert werden, inwieweit eine der bekannten Alternativen zur Konkurseröffnung wie die Frankreich Insolvenz oder die Schuldenregulierung für Selbständige und Kleinunternehmer, welche ihre berufliche Laufbahn weiterhin fortsetzen möchten, in Frage kommt.

» Private Insolvenz - Grundsätzliches und Wissenswertes

    Dank einer Gesetzesänderung gibt es für von Überschuldung betroffene Privatpersonen wieder Hoffnung. Im Prinzip ist es durchaus möglich, innerhalb weniger Jahre wieder vollkommen schuldenfrei zu sein. Wie ein Privatkonkurs genau funktioniert und was man dabei beachten muss erfahren Sie hier sowie auf unseren diversen Spezialseiten, welche Sie über die Navigation zur Linken erreichen.

    Grundsätzlich steht die Möglichkeit zur Insolvenzeröffnung über das eigene Vermögen sowohl Privatpersonen als auch sog. Kleinselbständigen oder Ex-Selbstständigen offen. Angestrebt werden kann ein privates Insolvenzverfahren im Prinzip von jedem - egal ob Arbeitnehmer, Angestellter, Selbstständiger, Ex-Selbstständiger etc. Der Privatkonkurs muss zunächst grundsätzlich bei Gericht beantragt werden. Die Kosten für die Verfahrenseröffnung sind nicht unerheblich, können jedoch gestundet werden bis zum Zeitpunkt der Schuldenfreiheit. Dieser Zeitpunkt tritt nach sechs (bisher sieben) Jahren ein, wenn der Schuldner über diesen Zeitraum jede zumutbare Arbeit angenommen und den über der Pfändungsfreigrenze verbliebenen Lohn vollständig an seine Gläubiger abgeführt hat.

     

    Wer von Überschuldung betroffen ist, sollte angesichts der beiden beschriebenen Gesetzesänderungen eine Privatinsolvenz nun ins Auge fassen. Einerseits muss nur noch sechs Jahre gezahlt werden, andererseits sind auch die hohen Prozesskosten für eine private Insolvenz kein Hindernis mehr, da sie - wie angemerkt - gestundet werden können. Aufgrund der Gesetzesänderung ist mit einer starken Zunahme an Insolvenzanträgen zu rechnen.

    Grundsätzlich stellt sich im Zusammenhang mit einem Privatkonkurs natürlich zunächst die Frage, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Häufige Ursache ist die Aufnahme eines oder mehrerer Privatkredite ohne die Rückzahlung im vornherein wirklich genau geplant zu haben. Der Kreditnehmer ist oft allein aufgrund dieser Fehlplanung nicht in der Lage die zusätzliche Belastung aus der Darlehensaufnahme zu tragen.

 


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