Privatinsolvenz als neue Chance
Wenn man den aktuellen Statistiken Glauben schenken darf,
sind fast drei Millionen deutsche Haushalte oder umgekehrt ausgedrückt mehr als
jeder zehnte Haushalt von Überschuldung betroffen. Wenn das Konto gepfändet, die
Kreditkarte gesperrt und die Kasse leer ist, ist eine Privatinsolvenz die oft
einzige Möglichkeit, das Licht am Ende des Tunnels wieder ins Visier zu rücken.
Die meist erste Frage in diesem Zusammenhang lautet, woran
man denn erkennen kann, ob man insolvent ist oder nicht. Nun - wie so oft im
Leben steckt der Teufel im Detail und eine konkrete Betrachtung des Einzelfalles
ist unumgänglich. Alleinig die Tatsache, dass die Ausgaben größer als die
Einnahmen sind, heißt noch nicht zwingend, dass ein Vermögensverfall droht. Ein
schlechtes Zeichen ist es aber in jedem Falle, wenn der Betroffene das Gefühl
hat, dass ihm die Zahlungsverpflichtungen und Schulden "über den Kopf wachsen"
und / oder wenn Rechnungen und Mahnungen zur Vermeidung schlafloser Nächte erst
gar nicht geöffnet werden. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, professionelle
Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen
kann eine rechtzeitige fachkundige Beratung den Weg in den Konkurs in vielen
Fällen verhindern. Insofern empfiehlt es sich in jedem Falle, lieber früher als
später einen spezialisierten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
aufzusuchen. Dann kann auch erörtert werden, inwieweit eine der bekannten
Alternativen zur Konkurseröffnung wie die
Frankreich Insolvenz oder die Schuldenregulierung für Selbständige und
Kleinunternehmer, welche ihre berufliche Laufbahn weiterhin fortsetzen möchten,
in Frage kommt.
» Private Insolvenz - Grundsätzliches und
Wissenswertes
Dank einer Gesetzesänderung gibt es für von Überschuldung betroffene
Privatpersonen wieder Hoffnung. Im Prinzip ist es durchaus möglich, innerhalb
weniger Jahre wieder vollkommen schuldenfrei zu sein. Wie ein Privatkonkurs
genau funktioniert und was man dabei beachten muss erfahren Sie hier sowie auf
unseren diversen
Spezialseiten, welche Sie über die Navigation zur Linken erreichen.
Grundsätzlich steht die Möglichkeit zur
Insolvenzeröffnung über das eigene Vermögen sowohl Privatpersonen als auch
sog. Kleinselbständigen oder Ex-Selbstständigen offen. Angestrebt werden
kann ein privates Insolvenzverfahren im Prinzip von jedem - egal ob
Arbeitnehmer, Angestellter, Selbstständiger, Ex-Selbstständiger etc. Der Privatkonkurs muss zunächst grundsätzlich bei Gericht beantragt werden. Die
Kosten für die Verfahrenseröffnung sind nicht unerheblich, können jedoch
gestundet werden bis zum Zeitpunkt der Schuldenfreiheit. Dieser Zeitpunkt
tritt nach sechs (bisher sieben) Jahren ein, wenn der Schuldner über diesen Zeitraum
jede zumutbare Arbeit angenommen
und den über der Pfändungsfreigrenze verbliebenen Lohn vollständig an seine
Gläubiger abgeführt hat.
Wer von Überschuldung betroffen ist, sollte angesichts der beiden
beschriebenen Gesetzesänderungen eine Privatinsolvenz nun ins Auge fassen.
Einerseits muss nur noch sechs Jahre gezahlt werden,
andererseits sind auch die hohen Prozesskosten für eine private Insolvenz
kein Hindernis mehr, da sie - wie angemerkt - gestundet werden können.
Aufgrund der Gesetzesänderung ist mit einer starken Zunahme an
Insolvenzanträgen zu rechnen.
Grundsätzlich stellt sich im Zusammenhang mit einem Privatkonkurs
natürlich zunächst die Frage, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Häufige
Ursache ist die Aufnahme eines oder mehrerer Privatkredite ohne die
Rückzahlung im vornherein wirklich genau geplant zu haben. Der
Kreditnehmer ist oft allein aufgrund dieser Fehlplanung nicht in der Lage
die zusätzliche Belastung aus der Darlehensaufnahme zu tragen.

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