Regelinsolvenz auch für Selbständige
und Freiberufler möglich
Der Begriff Regelinsolvenz bezeichnet - wie der Name vermuten
lässt - das "normale" Insolvenzverfahren, welches nach deutschem Recht dann zur
Anwendung kommt, wenn keine definierten anderen Verfahren vorgesehen sind. Statt
dem Regelinsolvenzverfahren kann beispielsweise das
Verbraucherinsolvenzverfahren oder auch das Nachlassinsolvenzverfahren zur
Anwendung kommen. Für diese beiden Rechtsinstitute gelten besondere Vorschriften
- für weitere Information wechseln Sie bitte zu unseren entsprechenden
Spezialseiten.
» Freiberufler, Selbständige und das Thema
Insolvenz
Eine aus dem Jahr 2001 stammende Gesetzesänderung eröffnet
für Freiberufler und Selbständige mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen die Möglichkeit der Regelinsolvenz. Unübersichtlich
wird in dieser Form definiert, dass der zur Verfahrenseröffnung
entschlossene Gewerbetreibende mehr als 19 Gläubiger haben muss. Diese
Rechtsänderung ist Basis für das Institut der Insolvenzanmeldung für alle
natürlichen Personen. Die Konkursmasse muss seither die Verfahrenskosten
nicht mehr abdecken, da diese gestundet werden können. Entscheidende
Änderung in der Praxis ist die Möglichkeit, eine selbständige Tätigkeit
trotz Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahren fortzusetzen. Der hinter
dieser Option stehende Gedanke ist, dass die meisten Selbständigen nicht
oder nur sehr schwer in den normalen Arbeitsmarkt integriert werden können
und die Chance einer (zumindest teilweisen) Befriedigung der Gläubiger durch
eine Fortführung der Geschäftstätigkeit eher gegeben ist.
Die Grundproblematik vieler Gewerbetreibender besteht in
der fehlenden Trennung der Vermögensmassen. Werden beispielsweise bei einer
privaten Geldanlage große Verluste erlitten, so wird die berufliche Existenz
in jedem Falle in Mitleidenschaft gezogen. Eine Trennung von Geschäfts- und
Privatvermögen ist kaum möglich, zumal sich im Konkursfall die Gläubiger
nach dem Institut der Einzelzwangsvollstreckung aus allen potentiellen
Vermögensquellen bedienen können.
Aufgrund der im ersten Absatz beschriebenen neuen
Rechtslage ist die Bevorzugung juristischer Personen im Bereich der
Insolvenzanmeldung großteils ad acta gelegt. Das Verfahren der
Regelinsolvenz bietet für Gewerbetreibende mit unübersichtlichen
Vermögensverhältnissen (siehe oben) die Möglichkeit, in einer absehbaren
Zeitspanne wieder schuldenfrei zu werden. Das in diesem Zusammenhang viel
zitierte Stichwort heißt "Restschuldbefreiung" und bedeutet, dass auch ein
Selbständiger nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase von seinen
Schulden befreit ist.

Private
Verschuldung Kredit für
Selbstständige Wesen der
Restschuldversicherung
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