Informationen rund um die Private Insolvenz  

Regelinsolvenz auch für Selbständige und Freiberufler möglich

Der Begriff Regelinsolvenz bezeichnet - wie der Name vermuten lässt - das "normale" Insolvenzverfahren, welches nach deutschem Recht dann zur Anwendung kommt, wenn keine definierten anderen Verfahren vorgesehen sind. Statt dem Regelinsolvenzverfahren kann beispielsweise das Verbraucherinsolvenzverfahren oder auch das Nachlassinsolvenzverfahren zur Anwendung kommen. Für diese beiden Rechtsinstitute gelten besondere Vorschriften - für weitere Information wechseln Sie bitte zu unseren entsprechenden Spezialseiten.

» Freiberufler, Selbständige und das Thema Insolvenz

    Eine aus dem Jahr 2001 stammende Gesetzesänderung eröffnet für Freiberufler und Selbständige mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen die Möglichkeit der Regelinsolvenz. Unübersichtlich wird in dieser Form definiert, dass der zur Verfahrenseröffnung entschlossene Gewerbetreibende mehr als 19 Gläubiger haben muss. Diese Rechtsänderung ist Basis für das Institut der Insolvenzanmeldung für alle natürlichen Personen. Die Konkursmasse muss seither die Verfahrenskosten nicht mehr abdecken, da diese gestundet werden können. Entscheidende Änderung in der Praxis ist die Möglichkeit, eine selbständige Tätigkeit trotz Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahren fortzusetzen. Der hinter dieser Option stehende Gedanke ist, dass die meisten Selbständigen nicht oder nur sehr schwer in den normalen Arbeitsmarkt integriert werden können und die Chance einer (zumindest teilweisen) Befriedigung der Gläubiger durch eine Fortführung der Geschäftstätigkeit eher gegeben ist.

     

    Die Grundproblematik vieler Gewerbetreibender besteht in der fehlenden Trennung der Vermögensmassen. Werden beispielsweise bei einer privaten Geldanlage große Verluste erlitten, so wird die berufliche Existenz in jedem Falle in Mitleidenschaft gezogen. Eine Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen ist kaum möglich, zumal sich im Konkursfall die Gläubiger nach dem Institut der Einzelzwangsvollstreckung aus allen potentiellen Vermögensquellen bedienen können.

    Aufgrund der im ersten Absatz beschriebenen neuen Rechtslage ist die Bevorzugung juristischer Personen im Bereich der Insolvenzanmeldung großteils ad acta gelegt. Das Verfahren der Regelinsolvenz bietet für Gewerbetreibende mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen (siehe oben) die Möglichkeit, in einer absehbaren Zeitspanne wieder schuldenfrei zu werden. Das in diesem Zusammenhang viel zitierte Stichwort heißt "Restschuldbefreiung" und bedeutet, dass auch ein Selbständiger nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase von seinen Schulden befreit ist.

 


Private Verschuldung Kredit für Selbstständige Wesen der Restschuldversicherung

 
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