Sinn, Zweck und Aufgaben kompakt zusammengefasst  

Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - Schufa Holding AG

Fast jeder Mensch ist bereits mehrere Male in seinem Leben mit der Schufa in Berührung gekommen. Sei es bei der Beantragung eines Ratenkredites oder einer Kreditkarte oder auch bei einer Bestellung in einem Versandhaus.

All diese Unternehmen haben im Normalfall eines gemeinsam: Sie alle sind Vertragspartner der Schufa.

» Das Unternehmen

  • Die Schufa Holding AG wurde als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung 1927 in Berlin gegründet – für die schnelle, unkomplizierte und sichere Kreditvergabe an Privatpersonen. Es handelt sich um ein rein privatrechtliches Unternehmen mit Sitz im hessischen Wiesbaden. Anteilseigner sind Sparkassen, Banken, Volksbanken und Raiffeisenbanken, Ratenkreditbanken sowie Einzelhandelsunternehmen einschließlich dem Versandhandel

  • Das Unternehmen ist (Stand 2008) im Besitz von 440 Millionen einzelnen Datensätzen, welche zu 65 Millionen natürlichen Personen gehören. Anders ausgedrückt: Rund 75 Prozent aller Wohndeutschen sind im Wiesbadener Register erfasst. Mittlerweile über 91 Millionen Anfrage bezüglich vorhandener und nicht vorhandener Kreditwürdigkeit einer Person werden alljährlich abgearbeitet, rund 1,3 Millionen entfallen davon allerdings auf Selbstauskunftsanfragen. Gut 800 Mitarbeiter erwirtschafteten für das privatwirtschaftliche Kreditbüro 2008 einen Umsatz von knapp 95 Millionen Euro, der aus dem Geschäftsbetrieb resultierende Gewinn betrug immerhin 2,15 Millionen Euro.

 

 

» Aufgaben und Funktion, Datenbestand und Löschung

  • Sinn und Zweck der Schufa ist es, Sicherheit im Kreditgeschäft zu vermitteln. Dies um so mehr, je weniger sich Kreditgeber und Kreditnehmer kennen. Die Vertragspartner der bedeutendsten aller Auskunfteien in der Bundesrepublik Deutschland liefern zu diesem Zweck Informationen über das Vertragsverhalten ihrer Kunden. Genau diese Vertragspartner rufen die gespeicherten Informationen dann wieder ab, wenn Sie sich über die Kreditwürdigkeit eines potentiellen Kunden ein Bild machen wollen. Durch dieses System  sollen einerseits Kreditausfälle für die Vertragspartner auf ein Minimum reduziert werden, zum anderen ein wirksamer Überschuldungsschutz für den Endverbraucher geschaffen werden. Über letzteres Argument lässt sich sicherlich streiten wie einschlägige Statistiken in diesem Zusammenhang beweisen.

  • Zu den gespeicherten Daten zählen zunächst allgemeine Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort sowie aktuelle und frühere Anschriften, des Weiteren Finanzgeschäfte wie Darlehens- und Leasingverträge, Girokonten- und Kreditkartenverträge, Telekommunikationsverträge sowie Handels- und Versandhandelskundenkonten. Von besonderem Interesse ist das sog. abweichende Zahlungsverhalten, also Forderungsverzug im Zusammenhang mit den individuellen Umständen (Mahnung, Unstrittigkeit, Gerichtsverfahren etc.). Schließlich spielen auch die Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen sowie amtliche Bekanntmachungen eine Rolle (Eidesstattliche Versicherungen laut Schuldnerverzeichnis und Haftbefehle zu deren Abgabe, Privatkonkursverfahren und deren Ablehnung).

  • Die im Wiesbadener Register festgehaltenen Daten werden in der Regel (also im positiven Erledigungsfalle) nach drei Jahren bzw. zum dritten Kalenderjahresende gelöscht. Die aufgezeigte Regelung umfasst Privatkredite, nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte, Forderungen mit Gerichtstitel sowie Einträge aufgrund amtsgerichtlicher Schuldnerverzeichnisse. Kleinforderungen unter 1000 Euro werden bereits einen Monat nach Erledigung aus dem Datenbestand entfernt (sofern nicht tituliert). Etwas anders sieht die Angelegenheit bei Girokonten und Kreditkarten sowie Handelskonten aus, hier erfolgt die Löschung erst nachdem das entsprechende Vertragsverhältnis beendet wurde.

 

» Ohne Schufa

  • Die Schufa speichert - wie oben bereits angemerkt - das von ihren Vertragspartnern gemeldete Finanzverhalten von Privatpersonen. Gemeldet werden wohlgemerkt positive (z.B. eine reguläre Vertragserfüllung) wie negative Merkmale (z.B. Zahlungsunfähigkeit).

  • Im letzteren Fall spricht man von negativer oder schlechter Schufa Auskunft. Wer diese besitzt, wird in aller Regel keinen "normalen" Kredit, keine Kreditkarte und keinen Handyvertrag mehr bekommen. Hier helfen nur spezielle Angebote ohne oder anders ausgedrückt Angebote für Interessenten mit schlechter Schufaauskunft. Am bekanntesten sind sicherlich Schufafreie Kredite, aber auch ein Konto trotz Schufa oder ein Handyvertrag ohne die ansonsten bei allen Finanzierungsverträgen obligatorische Bonitätsprüfung wird mittlerweile angeboten.


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